20.03.2011, 13:48 Uhr | AFP
Zehntausende Leiharbeitnehmer können Lohn nachfordern (Foto: imago) (Quelle: imago)
Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger wollen Sozialbeiträge für zehntausende Leiharbeitnehmer nachfordern. Das teilten die Spitzenorganisationen der Sozialkassen in Berlin mit. Nach Expertenschätzung geht es dabei um Beträge in Milliardenhöhe. Zahlen müssen Leihfirmen, die in der Vergangenheit die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) angewandt haben. Ehemalige Leiharbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, können gegebenenfalls rückwirkend höheres Arbeitslosengeld beantragen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Dies hatte am 14. Dezember entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist und von ihr vereinbarte Tarifverträge daher unwirksam sind. In seinen Ende Februar veröffentlichten schriftlichen Urteilsgründen machte das BAG deutlich, dass dies auch rückwirkend seit Gründung der CGZP gilt. Ohne gültigen Tarifvertrag hätten die rund 280.000 betroffenen Leiharbeitnehmer aber entsprechend dem Equal-Pay-Gebot in gleicher Höhe entlohnt werden müssen wie die Stammbelegschaft. Entsprechend wären auch höhere Sozialbeiträge fällig gewesen.
Über die Höhe der Nachforderungen und die Zahl der betroffenen Leihfirmen machten die Sozialkassen keine Angaben. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster, hatte im Dezember die möglichen Nachforderungen auf zwei bis drei Milliarden Euro geschätzt.
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Die Sozialkassen wollen ihre Forderungen für Beschäftigungszeiten seit Dezember 2005 geltend machen. Betroffene Leihfirmen hätten bis 31. Mai Zeit, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen; danach würden Säumniszuschläge erhoben. Unternehmen, die dadurch in "ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten" geraten, könnten eine Stundung beantragen. "Ab Juli 2011 werden die Rentenversicherungsträger zur Kontrolle Betriebsprüfungen durchführen", kündigten die Sozialkassen an.
Betroffene Leiharbeitnehmer können nach dem Erfurter Urteil für drei Jahre rückwirkend höheren Lohn fordern. Zusätzliche Sozialbeiträge müssen sie nur dann entrichten, wenn sie tatsächlich einen Nachschlag bekommen, erläuterte die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Susanne Schnieber, auf Anfrage.
Nach CGZP-Tarif bezahlte Leiharbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, haben Aussicht auf einen Nachschlag beim Arbeitslosengeld. Dies werde allerdings nur dann gezahlt, wenn der betreffende Arbeitgeber Sozialbeiträge nachentrichtet hat, teilte die Bundesagentur mit. Ein Antrag ist formlos bei der örtlichen Arbeitsagentur möglich.
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Quelle: AFP
Maik schrieb:
am 18. März 2011 um 20:31:17
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Löhne
Da seid ihr selber schuld.Ihr schaut ja alle weg,Zeigt mit dem Finger auf die ach so Faulen Hartz4ler "Wer Arbeiten will blablabla"...
Die zeitarbeitsfirmen sagen sich jetzt "Sie wollen nicht für 5,30 Arbeiten gehen?Wir haben über 4mio die dies tun müssen"
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Ach Ja?? schrieb:
am 18. März 2011 um 20:18:52
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Leiharbeit
@ Frank ....Interessant ihre Wortklauberei.Da werd ich mir doch dann mal einen "Leihwagen" fürs Wochenende gönnen.Am besten
einen Bugatti Veyron.Wo er doch schließlich laut ihrer Definition unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Zeitarbeit hingegen passt der Begriff "verleihen" doch dann wunderbar.
Schließlich stellt der Betroffene seine Arbeitskraft doch unentgeltlich zur Verfügung.Von einer angemessenen Vergütung seiner Arbeitskraft kann man jedenfalls nicht sprechen.
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Unternehmer schrieb:
am 18. März 2011 um 20:07:12
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so viel dumme Kommentare
Ich habe so viel Aufträge, dass ich sofort 2 - 3 Leute einstellen könnte. Aber wenn ich den ganzen Aufwand für
das Personal rechne, bleibe ich lieber allein und nehme weniger Aufträge an. Da habe ich genauso viel Geld und wesentlch weniger Ärger. Ihr Arbeitnehmer sollte doch mal 6 Monate probeweise als Unternehmer arbeiten, dann würdet ihr ganz anders reden. Ich denke aber auch dass sich hier viele Provokateure verewigen wollen oder sind das einfach nur dumme Menschen?
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