28.02.2011, 19:12 Uhr | dpa
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung stieg auch die Zahl der Zeitarbeiter (Foto: imago) (Quelle: imago)
Der Boombranche Zeitarbeit drohen Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP sind ungültig. Zehntausende Leiharbeiter haben damit - auch rückwirkend - Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft.
Hoffnung für viele Zeitarbeiter. Sie können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern (Az: 1 ABR 19/10). Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Dies gelte nach der seit Montag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung rückwirkend für Tarifverträge ab 2003, sagte Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann. Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Sie müssten ihre Ansprüche jedoch einklagen.
Das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärten, es gebe noch keine belastbaren Zahlen zur Höhe möglicher Nachforderungen. Schätzungen von Fachleuten gehen von möglichen Milliarden-Beträgen aus. Die Rentenversicherer haben nach eigenen Angaben bereits rund 1400 Zeitarbeitsfirmen mit CGZP-Tarifverträgen angeschrieben und Ansprüche angemeldet. Nach Schätzungen hat die christliche Spitzenorganisation Tarifverträge für mehr als 200.000 Zeitarbeiter abgeschlossen - vor allem mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Allein hier sollen weit über 1000 Firmen betroffen sein.
Die obersten Arbeitsrichter hatten der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) im Dezember 2010 die Tariffähigkeit abgesprochen. Der Zeitarbeitsbranche drohen dadurch Nachforderungen nicht nur bei Löhnen, sondern auch Sozialbeiträgen, die sich auf Milliardenbeträge summieren könnten. Der im Dezember 2002 gegründeten CGZP war der Abschluss von Dumpingverträgen vorgeworfen worden. Ohne gültigen Tarifvertrag haben Zeitarbeiter Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten - es gilt dann das "Equal-Pay-Prinzip".
Nachzahlungen gibt es laut Schmitz-Scholemann nicht automatisch. Arbeitnehmer müssten ihre Forderungen einklagen. Auch Sozialkassen hätten wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, hatte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mitgeteilt.
"Die BAG-Entscheidung war ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer zu verbessern", erklärte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Jetzt müsse die Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung sorgen, die Zeitarbeitern gleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom ersten Tag an verspricht. So könne dem Missbrauch der Leiharbeit ein Riegel vorgeschoben werden, erklärte der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg.
Nach Ver.di-Meinung sind nach dem Urteil auch die im vergangenen Jahr von der CGZP erneut abgeschlossenen mehrgliedrigen Tarifverträge unwirksam. Diese waren zusätzlich zur CGZP noch von anderen Mitgliedsorganisationen des Christlichen Gewerkschaftsbunds unterzeichnet worden.
Die Entscheidung, die christlichen Gewerkschaften vor die Arbeitsgerichte zu bringen, sei richtig gewesen, erklärte die Berliner Senatorin für Arbeit, Carola Bluhm (Linke). "Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Warnung an alle, die sich über Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen."
Quelle: dpa
Xenos schrieb:
am 3. März 2011 um 00:44:45
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Zeitarbeit
Man sollte die gesetzlich die Möglichkeit schaffen, Arbeitnehmer ähnlich flexibel wie bei Zeitarbeit bei den Betrieben direkt zu
beschäftigen, oder eine Behörde gründen, welche die Aufgabe der Zeitarbeiten übernimmt. Ich habe mitbekommen, das die Betriebe an die Zeitarbeitsfirmen 14 Euro pro Stunde zahlen (inklusive Lohnnebenkosten), der Arbeitnehmer davon aber nur 7 Euro bekommt.
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Der Geölte schrieb:
am 2. März 2011 um 22:06:04
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@Axel Nässe
Jetzt kennst du Jemanden, der das Jobwunder bestätigt. Ich! Und natürlich das Arbeitsamt und Frau von der Leyen. Es gibt satt
und genug Arbeitsplätze und ich bin zuversichtlich, dass wir Deutschlandweit Vollbeschäftigung erreichen können. In einigen Regionen, wie z.B. dem Arbeitsparadies Münsterland spricht man jetzt schon von Vollbeschäftigung.
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Axel Nässe schrieb:
am 2. März 2011 um 09:45:49
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Leiharbeit
Leiharbeit muss verboten werden. Es nützt niemanden.
Alle Leiharbeiter werden ausgenutzt und sind Arbeiter in einer 2 Klassen
Gesellschaft.
Diesen Verbrechern muß endlich das Handwerk gelegt werden.
Sich an anderer Arbeitskraft auf kosten anderer bereichern ist das aller letzte.
Die Wirtschaft soll ja durch das angebliche Jobwunder blühen ( kenne niemanden der diesen Schwachsinn bestätigt) ,
da stellt sich mir die Frage: Warum werden dann nicht wieder Festanstellungen vergeben?
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