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Zeugnisse: Die Geheimcodes der Chefs

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Die Geheimcodes der Chefs

23.11.2007, 13:27 Uhr | t-online.de/business

Arbeitszeugnis (Foto: Archiv)

Arbeitszeugnis (Foto: Archiv)

Die Sprache der Arbeitszeugnisse ist undurchsichtig, doppeldeutig und klingt doch meistens ziemlich gut. Aber die Tücke steckt im Detail. Da wird ein Mitarbeiter vom Chef verbal abgewatscht – aber er merkt es nicht, weil die Kritik so nett verpackt ist. Doch was steckt tatsächlich hinter einem vermeintlichen Lob? Oder hätten Sie gedacht, dass „er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen“ im Chefdeutsch heißt, dass der Mitarbeiter ein unangenehmer Zeitgenosse war und zugleich noch ein rechthaberischer Wichtigtuer?

Verklausulierter Sprachschatz schwer zu entschlüsseln

Und von diesen Formulierungen gibt es zahlreiche. Denn Personalverantwortliche unter sich wissen diesen verklausulierten Sprachschatz richtig zu verstehen. Sicherlich, es existiert kein echter Geheimcode unter den Zeugnisschreibern. Aber letztlich hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der durch Zeugnisleser nur schwer entschlüsselt werden kann, schreibt Dr. Günter Huber in seinem Ratgeber: „Mein Arbeitszeugnis“, erschienen im Haufe-Verlag.

Unzulässige Codes entlarven

Zugleich gibt es aber auch unzulässige Codes, die nicht geschrieben werden dürfen. Chefs und Personalverantwortliche sollten sich also tunlichst hüten, diese in Zeugnisse ihrer ausscheidenden Mitarbeiter niederzuschreiben. Mitarbeiter wiederum tun gut daran, ihre Zeugnisse auf solche geheimen Codes zu prüfen. „Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen“ ist laut Günter Huber etwa ein solcher Code. Übersetzt heißt er nämlich, dass die Kollegen den Ausscheidenden lieber gehen als kommen sahen.

Schlechte Leistung ausklammern

Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollen, selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt sind. Chefs unter sich wollen aber die tatsächlich schlechte Leistung auch nicht unter den Tisch fallen lassen.

Standardformulierungen aufschlüsseln

Erster Grundsatz: Werden wichtige Leistungskriterien in einem Zeugnis gar nicht beurteilt, dann handelt es sich letztlich um eine negative Beurteilung. Ansonsten kommt es auf die feinen Nuancen an, die man herauslesen muss. Standardformulierungen für eine allgemeine Leistungsbeurteilung sind da etwa: „zur vollen Zufriedenheit“ – was einer befriedigenden Beurteilung gleichkommt. „Stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht einer guten Beurteilung und „stets zur vollsten Zufriedenheit“ ist das Maß aller Dinge, ein sehr gut.

Zeugnis einklagen

Grundsätzlich können Mitarbeiter darauf bestehen, dass ihnen ein korrektes Zeugnis ausgestellt wird. Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Zeugnis ausgestellt sein, ansonsten kann der Arbeitnehmer gerichtlich das Zeugnis einklagen.


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Kommentare (3)

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Thema: "Zeugnisse: Die Geheimcodes der Chefs"

ich schrieb: am 16. März 2012 um 10:12:35
(0) (0) Arbeitsszeugnis
Ich stimme Personaler voll zu. Arbeitszeugnisse sind alle geschönt, denn sonst bekommt mann als Arbeitgeber Probleme mit der
gängigen Praxis, das ein Arbeitszeugnis "Positiv " sein muß. Also ist ein Arbeitszeugnis wenig aussagekräftig. Außerdem weiß ja heute auf Grund der vielen "klugen" Ratschläge wie "Die Geheimcodes der Chefs" bescheid und kein vernünftiger Chef wird diese "Geheimcodes" verwenden sondern sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen.
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Personaler schrieb: am 2. März 2012 um 10:24:42
(1) (0) Begriffe
Der Artikel ist oberflächlich und neigt zu Verpauschalisierungen. Beispiel: Stets zur vollsten Zufriedenheit. Benutze ich schon
lange nicht mehr. Wenn das Glas voll ist, ist es voll. "Vollsten" ist Blödsinn. Viel häufiger wird der kleine Draht benutzt und mal eben beim alten Arbeitgeber nachgefragt. Genauso häufig erfährt man im Internet einiges über den Bewerber. Wichtiger ist das Auftreten, vielleicht Ehrenämter, insgesamt ein ausgeglichenes Leben. Einen Fachidioten will ich nicht.
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Bernd schrieb: am 1. Februar 2012 um 06:42:33
(0) (1) manroland
da warten manche schon fast ein jahr aufs zeugnis. die schaffen es 2000 mitarbeiter innerhalb einer woche zu kündigen, aber
zeugnisse bringen sie nicht her. und der armselige betriebsrat ( die sitzen allesamt noch auf ihrem stuhl trotz personalreduzierung) ist wiedermal nicht zuständig, hallo ??
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