23.03.2011, 15:11 Uhr | dpa
Die Deutsche Bank unterlag vor dem BGH (Foto: Reuters) (Quelle: Reuters)
Schlappe für die Deutsche Bank. Im Streit um riskante Zinswetten hat das Institut eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Die Karlsruher Richter verurteilten Deutschlands größte Bank zur Zahlung von 540.000 Euro Schadenersatz an ein mittelständisches Unternehmen. Es hatte bei einem sogenannten Swap-Geschäft - einer Wette auf die Zinsentwicklung - mit der Bank einen großen Verlust erlitten. Auch viele andere Mittelständler, Städte und kommunale Unternehmen hatten bei Swap-Geschäften mit der Deutschen Bank Verluste gemacht (Az.: XI ZR 33/10). Nun drohen dem Kreditinstitut weitere Klagen.
Das Institut hat nach Ansicht der Richter seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden, dem Hygienebedarfs-Hersteller Ille aus Altenstadt in Hessen, verletzt. Insbesondere hätte die Bank darüber aufklären müssen, dass bei derartigen Produkten ein "schwerwiegender Interessenkonflikt" bestehe, weil bei solchen Zinswetten der Gewinn der Bank gleichbedeutend mit einem Verlust des Kunden sei. Die Richter stellten jedoch auch klar, dass die Bank nicht generell darüber aufklären muss, dass sie mit ihren Produkten Gewinne erzielt.
"Spread Ladder Swaps" beruhen auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: "tauschen") war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders: Etliche Anleger fuhren mit dem komplizierten Produkt herbe Verluste ein. Ihre Anwälte sprechen von etwa 200 Fällen und einem Millionenschaden.
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Der Anwalt der Deutschen Bank sagte, dass eine überschaubare Zahl ähnlicher Verfahren anhängig sei, wollte sich aber weder hinsichtlich der Zahl noch mit Blick auf die Streitwerte festlegen. Die Deutsche Bank habe eine "angemessene Risikovorsorge" getroffen. Der DAX-Konzern hatte stets betont, er habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten.
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Quelle: dpa
martina schrieb:
am 16. April 2011 um 10:59:48
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BGH-Urteil
Wenn jemand eine WETTE abschließt, dann muss er damit rechnen, dass das nicht zu seinen Gunsten ausgeht. Das ist einfach so, eine
Anlage ist eine Einlage und eine Wette ist das was das Wort aussagt, also ist Verlust so zusagen vorprogrammiert. Wer sich beschwert, darf so ein Geschäft nicht tätigen!!! Wenn ich wette, das SCHALKE Champ.-Sieger wird - und sie werden es nicht, dann habe ich verloren!! So ist das nunmal mit dem WETTEN
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D.K: schrieb:
am 26. März 2011 um 23:38:44
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BGH Urteil
Der BGH ist offensichtlich ganz durchgeknallt. Wer offensichtlich höchst risikoreich spekuliert ist wohl selbst schuld. Wann
werden die ersten Metzger verurteilt, weil sie ihre Kundschaft nicht in einem 30 minütigen Beratungsgespräch über die Folgen von fetter Wurst aufgeklärt haben? Haben wir bald amerikanische Zustände, wo in der Waschmaschinenbeschreibung drinsteht, daß man keine kleinen Kinder damit waschen darf? Offensichtlich sind viele Deutsche auch nicht intelligenter!
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killerkarpfen schrieb:
am 23. März 2011 um 20:09:27
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schwaps
immer auf den primus db hauen. einfach ist es... dieses institut benötigt im gegegnsatz zu vielen anderen (z.t. staatlich
beaufsichtigten instituten keine hilfen und zahlt in deutschlan hohe steuen- die trottel, die sich hier auslassen mögen doch bitte erst einmal ihren horizont erweitern.
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