
23.03.2011, 15:10 Uhr | Financial Times Deutschland
Banken in Deutschland müssen sich nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Anlageberatung auf eine Flut von Klagen geschädigter Kommunen und Unternehmen einstellen. Die Richter entschieden am Dienstag, dass Geldinstitute bei komplizierten Finanzprodukten verpflichtet sind, besonders gründlich über die Risiken aufzuklären.
Im konkreten Fall urteilte der BGH, dass die Deutsche Bank einem Mittelständler gut 500.000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil sie ihn über Risiken einer Geldanlage nicht genug informiert hatte. "Dieses Urteil könnte durchaus eine Klagewelle gegen die Deutsche Bank und andere Banken auslösen", sagte Jochen Weck, Anwalt der Kanzlei Rössner und Vertreter des Klägers vor dem BGH.
Geklagt hatte der hessische Hygieneartikelhersteller Ille. Die Deutsche Bank hatte der Firma 2005 eine hochriskante Zinswette verkauft, einen sogenannten Spread-Ladder-Swap. Ille machte damit einen Verlust von 540.000 Euro. Dieses Minus muss die Bank dem Unternehmen erstatten. Der BGH sah es als erwiesen an, dass sie ihre Beratungspflicht verletzt hat.
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Das Urteil ist spektakulär, weil die Gerichte in der Vergangenheit in den meisten ähnlichen Fällen zugunsten der Banken geurteilt hatten. Erstmals ist ein solcher Rechtsstreit nun vom BGH entschieden worden. Alle anderen Gerichte werden sich künftig an dem BGH-Spruch orientieren.
Die Deutsche Bank trat bei den Zinsgeschäften zunächst als Wettkontrahent gegen das Unternehmen an. Vor allem bemängelten die Richter, dass Ille schon mit Abschluss des Vertrags 80.000 Euro im Minus lag: Mit dieser Summe deckte die Bank ihre Kosten und sicherte ihr Risiko ab. Erst danach konnte der Swap für das Unternehmen zum Plusgeschäft werden.
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Die Deutsche Bank habe "die Risikostruktur des Anlagegeschäfts bewusst zulasten des Anlegers gestaltet", so der BGH. Über diesen "schwerwiegenden Interessenkonflikt" habe das Institut den Kunden nicht aufgeklärt.
Mehrere ähnliche Verfahren sind noch anhängig und könnten nun zugunsten der Kläger entschieden werden. Zudem dürften sich Geschädigte, die bisher stillgehalten hatten, ermutigt fühlen, vor Gericht zu ziehen. Auch die Commerzbank, die HypoVereinsbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg haben laut Anwalt Weck vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Schakal schrieb:
am 24. März 2011 um 09:44:43
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Banken
Wollen die Banken die Haftung von sich weisen dann bitte aber richtig!!
Dann sollte der Begriff BANK durch den Begriff SPIELBANK und
der Begriff BERATER durch den Begriff VERKÄUFER ersetzt werden. Alle Finanzprodukte mit der roten Aufschrift: "Mit dem Erwerb dieses Produktes besteht die Möglichkeit eines Total-Schadens den die Bank nicht trägt" Dann ist es ein runde Sache! Dann kann jeder entscheiden ob er zur Spielbank geht oder nicht. Aber bitte nicht den Deckmantel der Seriösität i.A.n.
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Schakal schrieb:
am 24. März 2011 um 09:36:58
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Haftung
Mit kommen die Tränen wenn ich die Pro-Bank Kommentare hier lese. Es geht um Haftung und sonst nichts. Und dieser Begriff war
anscheindend in der Finanz- und Bankenwelt nicht präsent. Wer nicht haftet muss auch keine Regeln befolgen. Ich kann auch kein Haus berechnen und dem Kunden sagen, vielleicht ist es Standsicher vielleicht auch nicht. Ich habe darüber aufgeklärt das Risiko liegt beim Bauherren. Was ist das für eine Mentalität?
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Ahnungs Los schrieb:
am 23. März 2011 um 23:24:11
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PISA für BGH?
In diesem Lande scheint eine peinliche Ahnungslosigkeit über die WIrtschaft, Politik und Juristerei um sich gegriffen zu
haben. D awundert es, weshalb die Deutsche Bank nicht mal in der Lage war, dem BGH zu erklären, welche Risiken wie zu tragen sind und welche Kosten zu decken sind. Oder gibt irgendwer einem einen Auftrag oder schließt eine Versicherung ab und läßt sich erst dann die Kosten veranschlagen, nur damit die Risiken gerecht verteilt werden? Auch erst mal so zu zocken als Anleger
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