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Zwei Varianten im US-Insolvenzrecht

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Zwei Varianten im US-Insolvenzrecht

30.04.2009, 16:03 Uhr | bab

Das amerikanische Recht sieht zwei Hauptformen der Insolvenz vor: Den Neustart einer Gesellschaft durch Sanierung und das endgültige Aus über eine geordnete Abwicklung. Kapitel 11 (Chapter Eleven): Angeschlagene und hoch verschuldete Unternehmen mit Überlebenschancen beantragen meist ein Verfahren nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts. Diese Variante ermöglicht ihnen, unter Gläubigerschutz und strikter Aufsicht des Insolvenzrichters weiterzuarbeiten und sich zu sanieren.



Gestärkt aus der Krise

Die Firmen können mit Kreditgebern einen Schuldenabbau aushandeln und Mitarbeitern Zugeständnisse bei der Bezahlung abringen. Altlasten können zudem abgespalten und nach Möglichkeit verkauft werden. Ziel ist es, gestärkt aus der Insolvenz herauszukommen. Fast alle großen US-Fluggesellschaften machten so einen Neustart. Das Problem: Das Verfahren zieht sich oft über viele Monate oder gar Jahre hin.

Im Notfall bleibt nur die Liquidation

Kapitel 7 (Chapter Seven): Ist ein Unternehmen so schwach oder überschuldet, dass keine Aussicht auf Rettung besteht, bleibt nur die Liquidation nach Kapitel 7. Sie werden unter die Aufsicht eines vom Insolvenzgericht ernannten Treuhänders gestellt und aufgelöst. Die verbliebenen Vermögenswerte werden verkauft, den Erlös bekommen die Gläubiger.

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Quelle: AFP , dpa

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