16.09.2011, 13:53 Uhr | dpa
Das Bundesarbeitsgericht hat das Selbstbestimmungsrecht für Kirchen bestätigt (Quelle: imago)
Wer in Einrichtungen der katholischen Kirche arbeitet, riskiert bei Scheidung und erneuter Heirat auch künftig seinen Job. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am Donnerstag in Erfurt den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Zugleich hoben die obersten Arbeitsrichter die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf auf, weil in diesem Einzelfall das Interesse des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe (2 AZR 543/10).
Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung geahndet werden könne, so die Richter. Damit blieben sie ihrer bisherigen Rechtsprechung treu. Zugleich machten die Bundesrichter aber deutlich, dass die Gerichte die Interessen zwischen den Grundrechten der Kirchen und den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer sorgfältig abgewägen müssten.
Der katholische Mediziner hatte 2009 seine Kündigung erhalten, nachdem er ein zweites Mal standesamtlich geheiratet hatte. Zwar habe sich der Kläger nicht korrekt verhalten, aber auch nicht aktiv von der Kirche abgewendet, begründete der Zweite Senat seine Entscheidung. Außerdem habe der Arbeitgeber vor der erneuten Heirat und dann folgenden Kündigung die nichteheliche Beziehung des Mediziners toleriert. Berücksichtigt wurde ferner, dass Kollegen des Klägers mit anderen Konfessionen nach erneuter Heirat ungekündigt blieben. Der Chefarzt hatte so mit seiner Klage in allen Instanzen Erfolg.
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Der Anwalt des Chefarztes, Norbert Müller, sagte, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen könne kein Freifahrtsschein sein, auch seien die Gerichte nicht die Vollzugsorgane der Kirchen. Rechtsanwalt Burkard Göpfert, der in der Verhandlung die Arbeitgeberseite vertrat, sprach trotz der Niederlage seines Mandanten von einem grundsätzlichen Erfolg. "Der Kündigungsgrund nach Wiederheirat besteht fort."
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Kirchen 1985 das Recht zugebilligt, Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Kirchliche Mitarbeiter können daher durchaus aus sittlich-moralischen Gründen ihren Job verlieren. Kündigungen sind etwa bei Abtreibung, Scheidung, Wiederheirat oder Kirchenaustritt möglich. Entscheidend dabei ist aber die Position, die der Arbeitnehmer innehat. Mitarbeiter in leitenden und hervorgehobenen Ämtern müssen bei Verstößen gegen sittlich-moralische Grundsätze eher mit ihrem Rauswurf rechnen als einfache Angestellte.
Den Gewerkschaften sind die eingeschränkten Arbeitnehmerrechte schon seit längerem ein Dorn im Auge. Mit Bedauern reagierte daher auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf das Erfurter Urteil. "Wenn Kirchen wie normale Arbeitgeber agieren, dann müssen sie sich aus unserer Sicht auch wie normale Arbeitgeber behandeln lassen", erklärte ein Gewerkschaftssprecher. Das müsse beim Kündigungsschutz, bei den Arbeitsbedingungen, für Tarifverträge und fürs Streikrecht gelten. "Die vordemokratische Praxis, dass kirchliche Einrichtungen glauben, sie könnten selbst entscheiden, welche Grundrechte und Gesetze für ihre Beschäftigten nicht gelten sollen, muss beendet werden."
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Quelle: dpa
MD schrieb:
am 8. September 2011 um 21:26:03
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Kirche
wieder zeigt es sich einmal mehr daß das alles nur heuchler sind.verlogene gesellschaft bestehend aus kinderschänder
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bodhimaus schrieb:
am 8. September 2011 um 21:24:11
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KIRCHE catohilika.
Die RK-Mitglieder sind so und so auf dem absteigenden AST.liest man den
Artikel weiss man warum.Und dann kommt der HERR
auf uns nieder
(momentan heisst er BENNY aus bayern) und kostet uns für 3-4 Tage
zu Besuch in Deutschland sage und schreibe 25-30 MIO`s
und der ZÖLLITSCH verteidigt das noch...mein GOTT wo sind wir gelandet?
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pro atom renate schrieb:
am 8. September 2011 um 21:18:20
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christlich
die christlichen gewerkschaften haben prima werkverträge ausgehandelt.dank verantwortungsvoller lohnpolitik der christlichen
arbeitnehmervertreter kann ich meine komplette lagerlogistik jetzt um 30%günstiger an ein unternehmen mit christlicher an-vertretung abgeben.meine bisherigen lageristen können sogar direkt in der neuen firma anfangen ohne arbeitslosigkeit..so sollte christentum daherkommen und nicht mit lebensfremden bibelzitaten oder s21 randaledemos.
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